Wir helfen Ihnen im Alltag

Zunehmend benötigen junge Familien, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Senioren Unterstützung im Alltag. Überlastungen, plötzliche Änderung der Lebenssituation oder Krankheit erfordern schnelle Hilfe.

Wenn Hilfen im Haushalt, bei der Betreuung oder im Alltag benötigt werden, zahlt das unter Umständen Ihre Krankenkasse. Dies kann nach einem Unfall, einer Operation die sogenannte “Krankenhausvermeidungspflege” oder bei einem Pflegegrad zum Beispiel der Entlastungsbeitrag oder Pflegegeld sein.

Die Nachbarschaftshilfe Bad Nauheim e.V. hat ihr Leistungsangebot erweitert und bietet diese regelmäßigen Hilfen – auch mit Abrechnung über die Krankenkassen – an.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung der Leistungen und stellen Ihnen kurzfristig Hilfen – auch tägliche Hilfen – zur Verfügung.

Sollten Sie keinen Pflegegrad oder Anrecht auf Unterstützung Ihrer Krankenkasse haben, können Sie trotzdem unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an.

Das steht Ihnen zu

  • Monatlich 125€ Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe, Alltagsbetreuung ab Pflegegrad 1

  • Der Entlastungsbetrag ist bis maximal 963€ pro Monat je nach Pflegegrad aufstockbar

  • Je nach Pflegegrad erhalten Sie bis zu 901€ Pflegegeld pro Monat für betreuende Angehörige

  • Ab Pflgegrad 2 haben Sie Anspruch auf Entlastungs- und Verhinderungspflege bis zu 3.224€ pro Jahr, wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind.

  • Der nicht verbrauchte Entlastungsbetrag verfällt erst zum 30. Juni des Folgejahres!

Hilfe im Haushalt

Wir unterstützen Sie z.B. bei der Hausarbeit und im Garten, wir Kochen für Sie, Versorgung die Pflanzen und Haustiere und helfen ihnen beim Einkaufen.

Alltagsbetreuung

Begleitung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und Unterstützung bei sozialen Kontakten

Familienbetreuung

Wenn durch Krankheit oder Unfall die Haushaltsführung und Betreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist, unterstützen wir die Familie.

Leistungen mit Pflegegrad

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125 € für haushaltsnahe Dienstleistungen, also Hilfen im Alltag und für Betreuung, zu. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie z.B. noch ein Budget zur Verfügung haben, dass Sie voll ausschöpfen können oder welchen Anspruch Sie generell haben.

Wir prüfen für Sie, ob Sie aus dem Vorjahr noch Anspruch haben. Achtung: Dieser verfällt zum 30.6.2025

Beratung & Service

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin. Wir klären Sie auf, sprechen mit Ihrer Krankenkasse und organisieren für Sie die Hilfen. Mit unserem empathischem Team begleiten wir Sie bei allen Herausforderungen im Alltag.

Was bedeutet “Entlastungsbetrag”

Der Entlastungsbetrag umfasst hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsbetreuung:

  • Reinigung des Lebensbereichs, Wäsche, Putzen, Betten machen, Garten etc.

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Einkaufen und Besorgungen

  • Begleitung wie z.B. Spazierengehen, Kirchgang, Besuch von Verwandten oder Arztbesuche

  • Beschäftigung wie z.B. Gesächtnistraining, Gesellschaftsspiele etc.

Pflegegrad 1

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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Entlastungsbetrag

Pflegegrad 2

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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Entlastungsbetrag

Pflegegrad 3

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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Entlastungsbetrag

Pflegegrad 4

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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Entlastungsbetrag

Pflegegrad 5

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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Entlastungsbetrag

* Der Entlastungsbetrag kann duch Umbuchung von max. 40% der Pflegesachleistungen erhöht werden. In gleichem prozentualen Anteil reduziert sich bei Umbuchung das Pflegegeld. Weitere Leistungen erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

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